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Aktuelles

Falschinformationen über die Bundeswaldprämie und PEFC

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Erstellt: 30. Juni 2021

Jedem Waldbesitzer und jeder Waldbesitzerin steht es selbstverständlich frei, ob er Mitglied in unserer Selbsthilfeorganisation ist, ob er sich der „freiwilligen Selbstverpflichtung“ unterwirft, um am Nachhaltigkeits – Zertifikat PEFC teilzunehmen oder ob er die Bundeswaldprämie beantragt. Dennoch ist uns daran gelegen, dass Falschinformationen ausgeräumt und richtiggestellt werden.

Im Zeitungsbericht vom 28.6.2021 "Kein Pakt mit dem Ministerium" im Tagblatt sind verschiedene Falschinformationen enthalten, die wir hier klar stellen wollen:

Falsch

 Richtig

„zieht man Freiflächen oder Schutzwald ab“

Gerechnet wird einerseits die vom Waldbesitzer als PEFC – zertifizierte Waldfläche und andererseits die im Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft als Wald berechnete Fläche. "Schutzwald" spielt keine Rolle.

„Dieser Aufwand, auch der finanzielle, dürfte in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen“, „das ist eine Nullnummer“

Laut Bayerischem Waldgesetz (Art. 19) gelten für die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes alleine von Gesetzes wegen besondere Anforderungen. Damit werden die PEFC-Standards  weitestgehend erfüllt. Darüber hinaus gehende „Kosten“ sind nicht in Sicht.

„Ein Großteil [der Forstunternehmer] dürfte keine Holzarbeiten mehr vornehmen“

Fast alle professionellen Unternehmer können ein von PEFC akzeptieres Zertifikat (DFSZ, RAL, andere) vorweisen. Kleinunternehmer (§19 UStG), die keine Umsatzsteuer verrechnen, sind ausgenommen. Auch die Aufarbeitung von Schadholz ist ausgenommen (Nr. 6.4 Waldstandard)

„müssten alle 20 Meter Rückegassen einrichten“

Es geht bei diesem Kriterium darum, das flächige Befahren der Waldbestände zu vermeiden. Hierzu soll eine sytematische Erschließung angelegt werden. Rückegassen müssen einen Mindestabstand von 20 m haben.  „Bei besonderen topografischen und standörtlichen Situationen kann von einer streng schematischen Feinerschließung abgewichen werden“ (Nr. 2.5. der PEFC Waldstandards„

"Wir können auch in 5 Jahren noch einsteigen“

Die Antragsfrist endet am 30. Oktober 2021. „Einsteigen“ kann man danach nur noch in die Zertifizierung nach PEFC, die "Bundeswaldprämie" bekommt man danach nicht mehr.

Leider scheinen die Entscheidungsträger der Gemeinde Eschenlohe sehr schlecht informiert. Das sehen wir als Folge der Kündigung in unserem Verein, denn unsere Mitglieder sind in aller Regel deutlich besser informiert. Wir nehmen an, dass ähnliche Falschinformationen auch zur Kündigung der Mitgliedschaft geführt haben.

Schadholz alleine deckt die Nachfrage nicht!

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Erstellt: 21. April 2023

Stand August 2025:

Nadelholz

Immer noch lahmt die Baukonjunktur und und die Wirtschaft bei Weitem nicht auf Hochtouren. Die geringen Baugenehmigungen wirken sich aber auf den Holzbau deutlich weniger aus, als auf Beton- und Ziegel! Aktuell ist die Nachfrage nach Holz mäßig. Weil Schadhoz in deutlich geringerem Umfang angefallen ist, als das zu erwarten war, und die Nachfrage mit Schadholz alleine nicht gedeckt wird, versuchen die Sägewerke mit besseren Preisen zusätzlichen Holzeinschlag zu motivieren. Bis höhere Preise tatsächlich bezahlt werden, kann es noch ein wenig dauern, bis wieder alle Werke nach der Sommerpause und den Revisionen voll produzieren.

Die Situation in der WBV Ammer-Loisach

Das im Frühjahr leicht reduzierte Preisniveau von 105-110 €/fm für Fichten - Kurzholz, BC - Qualität, mittelstark (L 2b-4) gilt aktuell noch. Vereinzelt können wir bereits höhere Preise erzielen. Es ist absehbar, dass es nicht bei allen Kunden ein einheitliche Preise geben wird. Besprechen Sie mit uns, wohin Ihr Holz vermarktet wird. Nicht immer ist der beste Preis auch für Sie die beste Lösung.

 

UNESCO-Welterbe

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Erstellt: 09. April 2021

UNESCO Welterbe

Die Waldbesitzervereinigung Ammer-Loisach vertritt die Mehrheit der Waldfläche des Privat- und Körperschaftswaldes im Landkreis Garmisch Partenkirchen.

Die WBV hat von den Mitgliedern keinen Auftrag, sich zum UNESCO-Welterbe zu positionieren. Deshalb sehen wir unsern Auftrag hierbei, die Waldbesitzer bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen, indem wir uns zur Verfügung stehende Informationen veröffentlichen.

zur Seite des Landratsamtes, auf der der Werdgang des Projektes und der Sachstand veröffentlicht sind, finden Sie hier.

Die WBV Ammer-Loisach ist nicht in die Bewerbung zum UNESCO Welterbe einbezogen oder daran beteiligt, die Entwürfe sind mit der WBV Ammer-Loisach nicht abgestimmt.

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Bayern (SDW) hat uns eine durchaus kritische Stellungnahme zum geplanten UNESCO Welterbe zukommen lassen. Diese Stellungnahme können Sie hier herunterladen. Wir haben diese an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die Antwort des Landrates können Sie hier herunterladen.

Waldumbau hat Priorität Tagblatt 27.02.2021

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Erstellt: 01. März 2021

Link zum Beitrag Waldumbau hat Priorität Tagblatt 27.02.2021

Nachhaltigkeitsprämie Wald

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Erstellt: 23. November 2020

Die Bundesregierung hat beschlossen, eine Prämie an Waldbesitzer (Nachhaltigkeitsprämie Wald) auszuschütten, die mehr als 1 ha Wald nachhaltig bewirtschaften. Das wird mit einem entsprechenden Zertifikat belegt. Die WBV Ammer-Loisach hält für ihre Mitglieder ein Gruppenzertifikat von PEFC bereit, mit dem sich jedes Mitglied zertifizieren lassen kann, sofern es sich freiwillig bereiterklärt, die jeweils aktuellen Standards dieser Zertifizierung einzuhalten.

Wir können Sie bei der Antragstellung unterstützen, indem wir Ihnen bestätigen, dass Sie Mitglied der WBV Ammer-Loisach sind und dass die bei uns geführte Fläche über unser Gruppenzertifikat zertifiziert ist.

Bitte gehen Sie dafür so vor:

1. Fordern Sie per E-Mail Ihre aktuell bei der WBV vorliegenden Mitgliedsdaten an. Sei erhalten von uns ein Formular zum Abgleich der Daten (die müssen mit den Daten der Berufsgenossenschaft übereinstimmen). Mit diesem Formular beantragen Sie bei der WBV die Bestätigung, dass Sie bzw. Ihr Wald über das Gruppenzertifikat der WBV Ammer-Loisach e.V. zertifiziert sind und erteilen Sie uns ein Mandat zur Abbuchung der Verwaltungspauschale.

2. Laden Sie sich die Selbstverpflichtungserklärung herunter, füllen Sie diese vollständig aus und lassen sie sie uns zukommen. Auch wenn Sie bereits eine Selbstverpflichtungserklärung ausgefüllt haben, lassen Sie uns bitte trotzdem eine aktuelle, vollständig ausgefüllte Erklärung zukommen, damit wir die aktuellen, gültigen Daten vorliegen haben.

3. Gegen eine Verwaltungspauschale von 15,- € zuzügl. USt erhalten Sie von uns eine entsprechende Bestätigung, mit der Sie die Prämie beantragen können. Die Bescheinigung bestätigt, dass Sie aktuell an der Gruppenzertifizierung der WBV Ammer-Loisach e.V. teilnehmen.

4. Wenn Ihnen alle Unterlagen vorliegen beantragen Sie die Prämie.

Wichtig:

- Fragen klären Sie bitte NICHT mit der WBV, sondern mit der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe!

- Die Förderung wird als DeMinimis- Beihilfe ausbezahlt. Das bedeutet, dass Sie andere De-Minimis Beihilfen ggf. angeben und anrechnen müssen. Die Verantwortung hierfür trägt jeder Antragsteller selbst.

- Förderbedingung ist, dass die Zertifizierung mindestens 10 Jahre ab Auszahlung der Förderung gehalten wird. Scheiden Sie vorher aus der Zertifizierung aus, müssen Sie ggf. die Förderung (anteilig) zurückbezahlen. Sollten Sie die Mitgliedschaft bei der WBV beenden, verlieren Sie auch die Zertifizierung über unser Gruppenzertifikat. Auch wenn Sie die Zertifizierung verlieren, weil bei einem Audit festgestellt wird, dass Sie gegen die Standards entsprechend gravierend verstoßen haben, müssen Sie die Förderung anteilig zurückbezahlen.

- Die Prämie müssen Sie online beantragen. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir Ihnen die erforderlichen Dokumente per E-Mail zukommen lassen können. Der Postversand kann mit der Verwaltungskostenpauschale nicht abgedeckt werden.

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Tel: 08841/47732 | Fax: 08841/47702
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