hochsitzDas Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden. Die wenigsten Waldbesitzer können ihr Jagdrecht selbst ausüben, weil ihr Grundbesitz dafür zu kein ist. Deshalb sind sie in Jagdgenossenschaften organisiert, die gemeinschaftlich über die Ausübung des Jagdrechts entscheiden.

Da das Jagdrecht Eigentum des Grundbesitzers ist, kann dieser auch entscheiden welche waldbauliche Zielsetzung er anstrebt. Davon hängt auch ab, ob der Verbiss durch Schalenwild ein Schaden ist, oder nicht, ob die Verbissbelastung zu hoch ist oder nicht. Entscheiden soll das der Waldbesitzer, nicht der Jäger und schon gar nicht der Tierschützer.

Für den Verbiss sind nicht NUR hohe Wildbestände verantwortlich. Sondern auch schlechte, nicht tierschutzgerechte Jagdmethoden, schlechte, nicht tierschutzgerechte Fütterungsmethoden, und Störungen, vor allem, wenn diese mit der Jagd in Verbindung gebracht werden.

Gute Jäger mit guter fachlicher Praxis sind entscheidend für unseren Waldbaulichen Erfolg. Wir Waldbesitzer müssen vor allem wissen, ob die Jäger der Aufgabe, ein für den Waldbesitzer verträgliches Verhältnis von Wald und Wild herzustellen, gerecht werden. Und wir müssen uns auch überlegen, wie viel von unseren waldbaulichen Zielen wir dem Pachtschilling opfern.

Aktuelle Informationen zum Thema Wald & Jagd

Werdenfelser Jagdreport
für das Jagdjahr 2012/2013
des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen
(69 Seiten)

Gutachten zum Wald-Wild-Konflikt
hrsg. vom Bundesamt für Naturschutz, dem Deutschen Forstwirtschaftsrat
und der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft
(175 Seiten - 4,45 MB)

Zusammenfassung des Gutachtens zum Wald-Wild-Konflikt
(3 Seiten)

Konzept zum Umgang mit dem Schalenwild (30 Seiten)

Vortrag Wald braucht Jagd von Nikolaus Urban

Fütterungsmerkblatt für Landkreis Garmisch-Part.

Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens 2012
hrsg. vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim