Jedem Waldbesitzer und jeder Waldbesitzerin steht es selbstverständlich frei, ob er Mitglied in unserer Selbsthilfeorganisation ist, ob er sich der „freiwilligen Selbstverpflichtung“ unterwirft, um am Nachhaltigkeits – Zertifikat PEFC teilzunehmen oder ob er die Bundeswaldprämie beantragt. Dennoch ist uns daran gelegen, dass Falschinformationen ausgeräumt und richtiggestellt werden.

Im Zeitungsbericht vom 28.6.2021 "Kein Pakt mit dem Ministerium" im Tagblatt sind verschiedene Falschinformationen enthalten, die wir hier klar stellen wollen:

Falsch

 Richtig

„zieht man Freiflächen oder Schutzwald ab“

Gerechnet wird einerseits die vom Waldbesitzer als PEFC – zertifizierte Waldfläche und andererseits die im Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft als Wald berechnete Fläche. "Schutzwald" spielt keine Rolle.

„Dieser Aufwand, auch der finanzielle, dürfte in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen“, „das ist eine Nullnummer“

Laut Bayerischem Waldgesetz (Art. 19) gelten für die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes alleine von Gesetzes wegen besondere Anforderungen. Damit werden die PEFC-Standards  weitestgehend erfüllt. Darüber hinaus gehende „Kosten“ sind nicht in Sicht.

„Ein Großteil [der Forstunternehmer] dürfte keine Holzarbeiten mehr vornehmen“

Fast alle professionellen Unternehmer können ein von PEFC akzeptieres Zertifikat (DFSZ, RAL, andere) vorweisen. Kleinunternehmer (§19 UStG), die keine Umsatzsteuer verrechnen, sind ausgenommen. Auch die Aufarbeitung von Schadholz ist ausgenommen (Nr. 6.4 Waldstandard)

„müssten alle 20 Meter Rückegassen einrichten“

Es geht bei diesem Kriterium darum, das flächige Befahren der Waldbestände zu vermeiden. Hierzu soll eine sytematische Erschließung angelegt werden. Rückegassen müssen einen Mindestabstand von 20 m haben. Bei besonderen topografischen und standörtlichen Situationen kann von einer streng schematischen Feinerschließung abgewichen werden“ (Nr. 2.5. der PEFC Waldstandards

"Wir können auch in 5 Jahren noch einsteigen“

Die Antragsfrist endet am 30. Oktober 2021. „Einsteigen“ kann man danach nur noch in die Zertifizierung nach PEFC, die "Bundeswaldprämie" bekommt man danach nicht mehr.

Leider scheinen die Entscheidungsträger der Gemeinde Eschenlohe sehr schlecht informiert. Das sehen wir als Folge der Kündigung in unserem Verein, denn unsere Mitglieder sind in aller Regel deutlich besser informiert. Wir nehmen an, dass ähnliche Falschinformationen auch zur Kündigung der Mitgliedschaft geführt haben.

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