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5-neueste-nachrichten

Für unsere Mitglieder und interessierte Waldbesitzer führt die FBG-AIV im Herbst wieder einige Waldbegänge mit aktuellen Themen durch:

* 01.10.2026 Gemeinde Mamming, Treffpunkt 09:00 Uhr am Sportplatz Mamming *** Thema: Bewirtschaftung von Douglasienbeständen

* 22.10.2026 Gemeinde Loiching und Oberviehbach, Treffpunkt 09:00 Uhr bei der FFW in Loiching *** Thema: Pflanzung nach Mulchen

* 29.10.2026 Gemeinde Gottfrieding und Stadt Dingolfing, Treffpunkt 13:00 Uhr Kirche Frichlkofen *** Thema: Holznutzung in Altbeständen

Kfer Waldbegang

Am Freitagabend, den 31.07.2026 wurden Teile unseres Vereinsgebiets von einem Unwetter mit starken Sturmboen heimgesucht.

Wir bitten unsere Mitglieder ihre Waldbestände auf Sturmschäden zu kontrollieren. Alle Sturmgeschädigten, die Hilfe brauchen, melden sich bitte an der Geschäftsstelle und geben Name, Flurnummer und geschätzte Menge des anfallenden Sturmholzes an. Die FBG stellt dann Touren für die Aufarbeitung zusammen.

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation werden ausschließlich für die Lagerung von frischem Sturmholz sämtliche gesperrten Sammellagerplätze der FBG-AIV (Unterköllnbach, Hölskofen, Hüttenkofen, Frichlkofen, Mühlen, Haunhart und Kleinbettenrain) wieder geöffnet! Bitte beachten Sie, für diese Holzmengen kann keine Förderung für insektizidfreie Lagerung beantragt werden! Für Käferholz bleiben diese Lagerplätze nach wie vor gesperrt!

WICHTIG! Der Kalamitätsantrag (Mitteilung über Schäden infolge höherer Gewalt) muss vor der Aufarbeitung ausgefüllt und beim Landesamt für Steuern (München) eingereicht werden! Die notwendigen Formulare finden sie auf unserer Homepage unter "Downloads"

 

Wie auch in den letzten Jahren bietet die FBG im gesamten Vereinsgebiet Sammellagerplätze insbesondere zur Lagerung von Kleinmengen für ihre Mitglieder an.


Über den Sommer müssen jedoch wieder bestimmte Lagerplätze (SLP´s in Hölskofen, Hüttenkofen, Frichlkofen, Mühlen, Haunhart, Kleinbettenrain) vorübergehend geschlossen werden, da sie die amtliche Abstandsforderung von mind. 500 m zum nächsten Fichtenbestand nicht erfüllen. Diese Sperrung gilt ab dem 01.05.2026! Bitte liefern sie kein Holz mehr auf diese Lagerplätze!


Die Sammellagerplätze: Gattering, Dornwanger Moos, Wörther Moos, Hofdorf, Lengthal, Postau und Gummering sind von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landshut und Pfarrkirchen-Landau hinsichtlich der Fördermöglichkeiten der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung begutachtet und anerkannt worden. 
FBG-Sammelanträge zur Erlangung der € 10.- / fm Förderung für den gebrochenen Transport von Stammholz aus dem Wald auf FBG-Sammellagerplätze können nur auf diesen sechs Lagerplätzen gestellt werden. Die Forstbetriebsgemeinschaft bietet wieder die Abwicklung der Beteiligtenerklärung für einen Sammelantrag an. 
Wenn Sie Holzmengen im Zeitraum Mai bis September auf einen dieser Lagerplätze liefern, denken Sie bitte daran, umgehend (!!!) eine Beteiligtenerklärung an die Geschäftsstelle der FBG zu schicken. Sollte die Beteiligtenerklärung nicht zeitgleich mit der Holzmeldung erfolgen, ist eine nachträgliche Antragstellung der Förderung NICHT möglich!!!!

Die aktuelle Beteiligtenerklärung können Sie sich hier oder im Downloadbereich herunterladen

Bitte beachten Sie, die Förderung für insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung erhalten Sie nur, wenn sämtliches Holz aus Ihrem Einschlag fördergerecht gelagert wird! Diesbezüglich haben sich die Förderrichtlinien im Hinblick zu den letzten Jahren verschärft. Das Amt führt stichprobenartige Kontrollen durch!

Alle Lagerplätze sind beschildert, bitte halten Sie sich an die jeweiligen Anweisungen!

WICHTIG! Für Mengen unter 15fm ist eine Holzliste (FBG-Vordruck hier) mit Baumart, Länge und Mittendurchmesser an die FBG zu schicken!

Der Holzpolter muss mit dem Namen gekennzeichnet werden!

 

Liebe Mitglieder,

bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen bei Ihrer Besteuerung zwingend der FBG-AIV melden müssen! Bei einer Umstellung von Pauschalierendem Betrieb auf Optierenden Betrieb benötigen wir zudem eine schriftliche Bestätigung von Steuerberater oder Finanzamt!

Eine nachträgliche Änderung von Gutschriften und Rechnungen ist mit einem enormen Zeitaufwand verbunden und muss daher mit einer Gebühr von € 30.- pro Beleg in Rechnung gestellt werden! 

Die Forstbetriebsgemeinschaft bietet immer wieder qualifizierte Motorsägenlehrgänge an, die das nötige Fachwissen zur Holzernte vermitteln oder wieder auffrischen sollen. Es gibt wieder einen Fortgeschrittenenkurs.

MotorsgenkursII 2020

 Fortgeschrittenenkurs - Modul B

Bei diesem Kurs werden eine mehrjährige Praxis in der manuellen Holzernte und ein Grundkurs vorausgesetzt. Die Teilnehmer sollten die Grundlagen der Schneidetechnik mit der Motorsäge (z.B. Fällheberschnitt, Rechts-/Linkshänger, Vor-und Rückhänger) sicher beherrschen. Der Kurs richtet sich an Diejenigen, die ihr Wissen im Umgang mit der Motorsäge vertiefen möchten und neue Schneidetechniken (z.B. unter Anwendung mechanische Fällhilfen, sowie Königsbronner Anschlagstechnik (Seilwindenunterstütze Fällung)) erlernen möchten. 

16.10.2026 Theorie

17.10. und 24.10.2026 Praxis (2 Tage!)

Geschäftstelle

Am Blaichberg 1 | 84183 Oberviehbach

Tel: 08702/9474340 | Fax: 08702/9474343
Email: post@fbg-aiv.de

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